Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes (G-SIG: 13020632)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B085 und C116 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 14 und 21a Bundesministergesetz: Anrechnung von Erwerbseinkünften aus privater Berufstätigkeit auf das Übergangsgeld für ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung und ausscheidende Parlamentarische Staatssekretäre. Die Zahlung von Übergangsgeld führt zu nicht näher bezifferbaren Einsparungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Übergangsgeld/Neuregelung der Übergangsgelder für ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre * Bundesregierung/Neuregelung der Übergangsgelder für ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre * Parlamentarischer Staatssekretär/Neuregelung der Übergangsgelder für ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre