Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
Gesetzliche Anpassungen zur Förderung der Datenqualität in den Melderegistern sowie zur Verbesserung verschiedener melderechtlicher Abläufe: Vereinheitlichung des bundesweit automatisiert abrufbaren Datenkatalogs, Protokollierung, Stärkung des Datenschutzes durch Differenzierung des automatisierten Abrufs in Personensuche und freie Suche, Regelungen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung melderechtlicher Prozesse für Bürger und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Abschaffung der Ausnahmen von der Meldepflicht für Insassen von Justizvollzugsanstalten mit einer Haftdauer von mehr als 12 Monaten, Verlängerung der Speicherdauer von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen sowie von Passversagungs- und Passentziehungsgründen; notwendige Rechtsänderungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen;<br /> Änderung zahlr. §§ Bundesmeldegesetz, Folgeänderungen in 2 weiteren Gesetzen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Erweiterung des Kreises der eine Auskunftssperre veranlassenden und bei einer Anfrage zu unterrichtenden öffentlichen Stellen um Behörden der Steuerfahndung, Amtsanwaltschaften und Gerichte, Entfall des bedingten Sperrvermerks für vulnerable Personen für Adressen von Justizvollzugsanstalten, Asylbewerber- und Flüchtlingseinrichtungen sowie Krankenhäusern, Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Einführung eines Schreibdienstes und eines Rücksetzdienstes für elektronische Meldeverfahren, redaktionelle Klarstellungen und Folgeänderungen;<br /> erneute Änderung zahlr. §§ Bundesmeldegesetz sowie § 31 Geldwäschegesetz, Änderung zahlr. §§ Personalausweisgesetz, eID-Karte-Gesetz sowie Personalausweisverordnung