Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes
Verstärkte Berücksichtigung des Tierschutzes, insbesondere des Artenschutzes: Neudefinition des Begriffs des Jagdrechts einschließlich der Verpflichtung zur Hege, Änderung des Katalogs der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, Begrenzung der pachtfähigen Gesamtfläche eines Jagdbezirks, bundeseinheitliche Regelung des Verfahrens bei der Ablegung der Jägerprüfung, Einführung einer Falknerprüfung, Anpassung der Bestimmungen über die Erteilung des Jagdscheins an die Bestimmungen des neuen Waffengesetzes, Erweiterung von Jagdbeschränkungen entsprechend den Erfordernissen des Tierartenschutzes, Anpassung der Ausnahmeregelungen über die Jagd- und Schonzeiten an die veränderten jagdrechtlichen Gegebenheiten und die Erfordernisse des Tierartenschutzes, Rahmenregelung über die Wildfolge, Schaffung der Voraussetzungen für bundeseinheitliche Regelungen zum Schutz bedrohter Tierarten, Ergänzung der Bestimmungen über die Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes, Neufassung der Vorschriften über die Veräußerung und den Versand von Wild sowie über den Wildhandel<br /> Änderung und Ergänzung verschiedener §§ Bundesjagdgesetz; Neufassungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen