Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Anpassung der Mautsätze an die Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens, Schaffung einer eigenen günstigen Mautkategorie für besonders schadstoffarme EURO VI-Lkw, Anlastung der auf den Verkehr zurückzuführenden Kosten der Luftverschmutzung;<br /> Änderung §§ 1, 3 und 14 sowie Anlagen (Neufassung Anlage 1, bisherige Anlage 1 wird Anlage 4) Bundesfernstraßenmautgesetz<br /> <br /> Bezug: Wegekostengutachten 2013 – 2017<br /> Richtlinie 1999/62/EG vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Wegekostenrichtlinie/Eurovignettenrichtlinie) (ABl. L 269, 14.10.2011, S. 1 ; ABl. L 158, 10.06.2013, S. 356)