Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (2. FStrÄdG)
Verbesserte Rechtsstellung der Straßenanlieger durch Entschädigungsansprüche und Regelung des Verfahrens bei vorzeitiger Besitzeinweisung, Bestimmungen über den Wechsel der Straßenbaulast bei Ortsdurchfahrten, Anhebung der Grenze für das Tragen der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten durch die Städte auf 80.000 Einwohner, zusammenfassende Regelung der Sondernutzung für Bundesfernstraßen, Neufassung der Vorschriften über Veränderungssperren wegen geplanter Straßenbauarbeiten und über Straßenkreuzungen, Bestimmungen über die Kreuzung von Bundesfernstraßen und Gewässern, Ergänzung und Verbesserung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren;<br /> Änderung und Ergänzung zahlreicher §§ Bundesfernstraßengesetz; Ermächtigung zur Neubekanntmachung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen