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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-267778

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Stage enactedUpdated 16d ago

Neuregelungen zur Ergänzung und Flexibilisierung des Elterngeldes: Anhebung zulässiger Teilzeitumfänge für die Dauer des Elterngeldbezugs und während der Elternzeit von 30 auf 32 Wochenstunden, flexibler Bezug des Partnerschaftsbonus und Berücksichtigung der Lebenssituation Alleinerziehender, Einführung eines weiteren Basiselterngeldmonats bzw. zwei weiterer Elterngeld Plus-Monate für Eltern besonders früh geborener Kinder, Festlegung des maximalen Bezugszeitraums für das Elterngeld Plus bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats, Absenkung der Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld für Paare auf 300.000 Euro, verwaltungs- und verfahrensrechtliche Regelungen zur Entlastung von Antragstellenden, Streichung des bisherigen Wortlauts betr. Betreuungsgeld nach Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG, neues statistisches Erhebungsmerkmal &quot;alleinerziehend&quot;;<br /> Aufhebung §§ 4a alt bis 4d alt und Neufassung § 4 sowie Einfügung §§ 4a neu bis 4d neu Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie Änderung zahlr. §§ Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Erstes Buch Sozialgesetzbuch, Elftes Buch Sozialgesetzbuch, Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa sowie Mutterschutz- und Elternzeitverordnung<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 zu Rechtsgrundlagen für die Gewährung des Betreuungsgeldes im Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (1 BvF 2/13) ; Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit auf BT-Drs 19/400