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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-62014

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde

Stage enactedUpdated 16d ago

Umsetzung der EuGH-Entscheidung zur Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten sowie Stärkung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene insgesamt: Umwandlung in eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn unter Aufhebung der Rechtsaufsicht und Dienstaufsicht durch BMI bzw. BRg, Wahl durch Bundestag und Vereidigung durch Bundespräsidenten, Einzeländerungen insbes. in den Bereichen Vertretung, Entlassung und Weiterführung der Geschäfte, Belohnungen und Geschenke, Aussagegenehmigung, Erstattung von Gutachten, Amtsbezüge und Versorgung;<br /> Änderung zahlr §§ Bundesdatenschutzgesetz; Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010 bzw. 16. Oktober 2012 betr. Anforderungen an die Unabhängigkeit datenschutzrechtlicher Kontrollstellen (C-518/07 bzw. C-614/10)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Einzeländerungen im Bereich der Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten (Beschränkung auf Geschenke, weitere Stärkung der Unabhängigkeit betr. Aussagegenehmigung);<br /> Erneute Änderung § 23 Bundesdatenschutzgesetz