Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Neufestsetzung der Bemessungsgrundlagen der Förderungsleistungen, Anhebung der Bedarfssätze und der Elternfreibeträge um etwa 20 v.H., Neufestsetzung der pauschalierten Absetzungsbeträge für die soziale Sicherung;<br /> Änderung §§ 12, 13, 21 und 25 Bundesausbildungsförderungsgesetz<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Änderung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie der Inkrafttretensregelung<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Siehe auch GESTA 7. WP N007