Zweites Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Zweites BtMG-Änderungsgesetz - 2.BtMG-ÄndG) (G-SIG: 13020334)
<b>Inhalt:</b> Mitteilung über jeden landwirtschaftlichen Anbau von Nutzhanf an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) spätestens bis zum 15. Juni des Anbaujahres, Übersendung einer Ausfertigung der Anzeigen durch die BLE an alle Landeskriminalämter; Änderung der §§ 19, 24 und 32 Betäubungsmittelgesetz. Bund und Ländern entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einfügung § 24a Betäubungsmittelgesetz betr. Anzeige des Anbaus von Nutzhanf. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Hanf/Meldepflicht bei Anbau von Nutzhanf in der Landwirtschaft