Zweites Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Regelungsergänzungen zur Berufskraftfahrerqualifikation: Konkretisierung der Voraussetzungen für Anerkennung und Überwachung von Aus- und Weiterbildungsstätten, Unterrichtsorten, Teilnehmerzahl sowie Mitteilung von Daten und Zeit geplanter Weiterbildungsveranstaltungen; Erweiterung der Bußgeldtatbestände zur Missbrauchsbekämpfung, Ermächtigung der Landesregierungen zur Erteilung eines Fahrerqualifizierungsnachweises für Grenzgänger als europaweit anerkannten Weiterbildungsnachweis mittels Rechtsverordnung;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und der Richtlinie 91/439/EWG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/EWG (ABl. L 226, 10.09.2003, S. 4)