Zweites Gesetz zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (G-SIG: 11020216)
<b>Inhalt:</b> Ausgleich der Nachteile, die durch die Geburt eines Kindes bei Einstellung in den öffentlichen Dienst für Frauen entstehen können, durch Übernahme der wesentlichen Regelungen des § 11a Abs. 2 Arbeitsplatzschutzgesetz in die Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Einfügung eines § 125b). Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Frau/Einstellung von Frauen mit Kind in den öffentlichen Dienst * Öffentlicher Dienst/Einstellung von Frauen mit Kind in den öffentlichen Dienst * Arbeitsplatzschutzgesetz/Einstellung von Frauen mit Kind in den öffentlichen Dienst