Zweites Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und anderer Gesetze (G-SIG: 16019084)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B007 <p><strong>Inhalt:</strong> Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die sich seit 5 Jahren rechtmäßig oder geduldet in Deutschland aufhalten, in Härtefällen Abweichung vom Erfordernis des fünfjährigen Aufenthalts; Einfügung § 25a, Aufhebung Art. 15 Abs. 4 Zuwanderungsgesetz. <br />Es entstehen keine Kosten. Öffentliche Haushalte können mit Entlastungen rechnen. </p> <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Aufenthaltsrecht/Zweites Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und anderer Gesetze * Zuwanderungsgesetz/Aufhebung Art. 15 Abs. 4 Zuwanderungsgesetz betr. Aufenthaltsgesetz </p> <p> </p>