Zweites Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Verbesserung der außenwirtschaftlichen Absicherung der von Bundesregierung und Bundesbank verfolgten Politik zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität: Erhöhung des Bardepotsatzes auf 100 v. H., Einbeziehung der Diskontierung von Inlandswechseln an Gebietsfremde in die Bardepotpflicht, Beschränkung des Erwerbs von Forderungen gegenüber Gebietsansässigen durch Gebietsfremde;<br /> Änderung §§ 6a, 23, 27 Außenwirtschaftsgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA 7. WP E010