Zweites Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (G-SIG: 13020789)
<b>Inhalt:</b> Beschränkung der Anwendung der Um-Zu-Regelung gem. § 120 Bundessozialhilfegesetz auf illegal sich im Bundesgebiet aufhaltende Personen, Ausschluß der Leistungsgewährung für Personen, deren Motive für die Einreise der Bezug von Sozialleistungen war; Änderung der §§ 1 und 9 Asylbewerberleistungsgesetz sowie Anfügung § 120 Abs. 2 Satz 2 Bundessozialhilfegesetz. Das Gesetz führt zu Einsparungen in den öffentlichen Haushalten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Klarstellungen zum Bezug von Sozialleistungen durch Ausländer. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Illegaler Einwanderer/Anwendung der Um-Zu-Regelung gem. § 120 BSHG auf illegale Einwanderer * Bundessozialhilfegesetz/Anwendung der Um- Zu-Regelung gem. § 120 BSHG auf illegale Einwanderer * Sozialleistung/Klarstellungen zum Bezug von Sozialleistungen durch Ausländer * Ausländer/Klarstellungen zum Bezug von Sozialleistungen durch Ausländer