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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-190757

Zweites Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (2.AMG-Änderungsgesetz) (G-SIG: 10020531)

Stage rejectedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch I21, I30 und I35 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch §§ des AMG: Einrichtung getrennter, selbständiger Zulassungskommissionen für jede der vier zur Zeit vorhandenen Therapierichtungen, Einführung des Begriffs der "therapeutischen Überlegenheit" als Kriterium für die Zulassung eines Arzneimittels, Untersagung der Selbstbedienung mit Arzneimitteln, der Verteilung von Arzneimittelmustern sowie klinisch-pharmakologischer Versuche, drastische Einschränkung von Tierversuchen, Einführung von Warnhinweisen für psychotrope Stoffe, Verbot des Exportes von Arzneimitteln, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht zulassungsfähig sind. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arzneimittelzulassung/Einrichtung getrennter, selbständiger Zulassungskommissionen für jede der vier zur Zeit vorhandenen Therapierichtungen, Einführung des Begriffs der "therapeutischen Überlegenheit" als Kriterium für die Zulassung eines Arzneimittels * Selbstbedienung/Untersagung der Selbstbedienung mit Arzneimitteln * Pharmakologie/Untersagung klinisch-pharmakologischer Versuche * Tierversuch/Drastische Einschränkung von Tierversuchen * Psychotroper Stoff/Einführung von Warnhinweisen für psychotrope Stoffe * Ausfuhr/Verbot des Exportes von Arzneimitteln, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht zulassungsfähig sind * Dritte Welt/ Verbot des Exportes von Arzneimitteln, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassen sind * Arzneimittelmuster/Verbot der Verteilung von Arzneimittelmustern