Zweites Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (2.AMG-Änderungsgesetz) (G-SIG: 10020471)
<b>Bezug:</b> Siehe auch I21, I30 und I37 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der Arzneimittelsicherheit: Einführung einer Fachinformation für Angehörige der Heilberufe, Verbesserung der Information auf dem Beipackzettel, Verschärfung der Zulassungsbestimmungen für Kombinationspräparate, Versagung der Arzneimittelzulassung bei ungünstigem Nutzen-Risiko-Verhältnis, Genehmigung, Meldepflicht und Überwachung der klinischen Prüfung von Arzneimitteln, gesetzliche Beschränkung der Abgabe von unverkäuflichen Mustern, Selbstbedienungsverbot für freiverkäufliche Arzneimittel, Werbeverbot für nicht rezeptpflichtige Schmerzmittel, Appetitzügler und Abführmittel, Änderung § 10 Abs.2 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arzneimittelsicherheit * Heilberuf/Änderung § 10 Abs.2 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens betr. Werbeverbot für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel * Verbraucherschutz/ Verbesserung der Information auf dem Beipackzettel bei Arzneimitteln