Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (G-SIG: 10020055)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung und Ergänzung verschiedener §§ Arbeitsgerichtsgesetz: Ordnung des Arbeitsgerichtswesens auf Landesebene durch Landesrecht, Wahrnehmung der Dienstaufsicht durch die Landesjustizverwaltungen anstelle der obersten Arbeitsbehörden, Verbesserung der personellen Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Gerichtszweigen, Ausräumung verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die jetzige Regelung. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Arbeitsminister/Wahrnehmung der Dienstaufsicht über Arbeitsgerichte auf Landesebene durch die Landesjustizverwaltungen anstelle der obersten Arbeitsbehörde * Justizminister/Wahrnehmung der Dienstaufsicht über Arbeitsgerichte auf Landesebene durch die Landesjustizverwaltungen anstelle der obersten Arbeitsbehörde * Bundesland/Wahrnehmung der Dienstaufsicht über Arbeitsgerichte auf Landesebene durch die Landesjustizverwaltungen anstelle der obersten Arbeitsbehörde * Justizbediensteter/Verbesserung der personellen Durchlässigkeit zwischen Arbeitsgerichten und anderen Gerichtszweigen * Richter/Verbesserung der personellen Durchlässigkeit zwischen Arbeitsgerichten und anderen Gerichtszweigen * Verfassungskonformität/Ausräumung verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die bestehende Regelung der Zuständigkeit für Arbeitsgerichte auf Landesebene * Rechtspflegeministerium/Möglichkeit einer Einbeziehung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die Zuständigkeit der Rechtspflegeministerien einzelner Länder