Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (G-SIG: 16019342)
<strong>Bezug:</strong> Umsetzung eines Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom 12./13. Oktober 2005 <br />Siehe auch J015 <p><strong>Inhalt:</strong> Änderung §§ 5 und 12 Allgemeines Eisenbahngesetz: Abschaffung der Genehmigungspflicht betr. Höhe der Beförderungsentgelte im Nahverkehr, Ersatz durch Anzeigepflicht, zuständige Behörde bei Verbundtarifen am Sitz des Tarif- und Verkehrsverbundes.<br />Kostenreduzierung bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und öffentlicher Verwaltung aufgrund verminderten Prüfungsaufwandes. <br /></p> <p><span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes); Streichung der Anzeigepflicht bei Änderung der Beförderungsentgelte einschließlich der Begründungspflicht, Letztentscheidungsrecht bei fehlender Einigung der betroffenen Länder jetzt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, Aufhebung der bisherigen Auffangzuständigkeit des Bundes. </p> <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verkehrsverbund/Behördliche Zuständigkeit für Verkehrsverbünde am Sitz des Verkehrsverbundes * Schienenpersonennahverkehr/ Beförderungsentgelte im Nahverkehr * Fahrpreis/Beförderungsentgelte im Nahverkehr * Länder der Bundesrepublik Deutschland/ Länderzuständigkeit betr. Beförderungsentgelte im Nahverkehr </p> <p> </p>