Zweites Gesetz zur Änderung des Abzahlungsgesetzes
Einführung eines schriftlichen Widerrufsrecht des Käufers binnen einer Woche bei Abschluß von Abzahlungsgeschäften und Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume des Verkäufers (sog. Haustürgeschäfte);<br /> Einfügung §§ 1 b, 6 b Abzahlungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drucksache 548/69<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Widerrufsrecht des Käufers, Pflicht des Verkäufers zur Belehrung über das Widerrufsrecht und Verpflichtung zur Bennennung des effektiven Jahreszinses in der schriftlichen Vertragserklärung bei allen Abzahlungsgeschäften, entsprechende Regelungen für Teillieferungsverträge, Verträge mit wiederkehrenden Leistungen sowie für Dienst- und Werkleistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Abzahlungskäufen; Annahme einer Entschließung;<br /> Änderung § 1a sowie Einfügung §§ 1 b bis 1 e, 6 b Abzahlungsgesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Änderungen