Zweites Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (G-SIG: 10020517)
<b>Bezug:</b> Bericht des BMI vom August 1983 zum Abwasserabgabengesetz <br><br><b>Inhalt:</b> Verringerung der Gewässerbelastung: Einbeziehung der organischen Halogenverbindungen und der Schwermetalle Chrom, Nickel, Blei und Kupfer in die Abgabenbewertung, die ordnungsrechtlichen Bescheidwerte als Grundlage der Abgabenerhebung, bei deren Überschreitung eine spürbar höhere Abgabe erhoben wird; Verminderung des Abgabensatzes beim Übertreffen der Regeln der Technik und beim Erreichen des Standes der Technik sowie Verrechnung der Investitionen für Gewässerschutzmaßnahmen zur Hälfte mit der Abwasserabgabe für einen bestimmten Zeitraum, Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.1989. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einführung des Überwachungswertes anstelle des Regelwertes und neuer Schadstoffparameter sowie Vorlage eines Berichts der Bundesregierung hierzu; Reduzierung der Einleitung von Ammoniumstickstoff und Phosphor; Selbstverpflichtung der Chemischen Industrie, die Einleitung von Ammoniumstickstoff in die Gewässer bis 1993 erheblich zu vermindern und Aufnahmen von Grenzwerten dafür in die 1. Abwasserverwaltungsvorschrift für Gemeinden bis Ende 1988; das gleiche gilt für Phosphor; Ausbau von Abwasserbehandlungs- und Kanalisationsanlagen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gewässerschutz * Halogenkohlenwasserstoff/Einbeziehung der organischen Halogenverbindungen und der Schwermetalle Chrom, Nickel, Blei und Kupfer in die Abgabenbewertung zur Verringerung der Gewässerbelastung * Schwermetall/Einbeziehung der organischen Halogenverbindungen und der Schwermetalle Chrom, Nickel, Blei und Kupfer in die Abgabenbewertung zur Verringerung der Gewässerbelastung