Zweites Gesetz zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes (G-SIG: 09020055)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf gleicher Materie wurde bereits in der 8. WP eingebracht (BR Drs. 30/80, BT Drs. 8/3887, s.a.GESTA/8.WP/S.713) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung verschiedener §§: Vervollständigung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine umweltschonende Klärschlammverwertung, Beschränkung der Genehmigungspflicht für Abfalltransporte auf das unerläßliche Maß, Zulassung der Subdelegation von Veredelungsermächtigungen. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Vorschriften werden so gefaßt, daß auch die Beseitigung bergbaulichen Abfalls einbezogen ist. Entsprechend den Anregungen des Bundesrates werden Kampfmittel aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausgenommen. Die Verordnungsermächtigung zu Par. 4 Abs. 4 wird auf die Länder subdelegiert. Änderung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens sowie Einbeziehung von Sperrmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen. Regelungen für das Aufbringen von Klärschlamm sowie ergänzende Vorschriften für Bodenuntersuchungen in diesem Zusammenhang. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Klärschlamm/Vervollständigung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine umweltschonende Klärschlammverwertung