Zweites Gesetz zur Änderung der Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben
Verbesserte Mitwirkung des Deutschen Bundestages bei den Gemeinschaftsaufgaben "Ausbau und Neubau von Hochschulen", "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" und "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur": Vor deren Aufstellung Übersendung der Entwürfe der Rahmenpläne an den Haushaltsausschuss und den jeweiligen Fachausschuss des Deutschen Bundestages zur Stellungnahme;<br /> Einfügung § 9a Hochschulbauförderungsgesetz, § 7a Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie § 7a Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"