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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-213773

Zweites Gesetz zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung (G-SIG: 00020514)

Stage otherUpdated 4mo ago

Änderung § 11 Abs.3: Erweiterung der Möglichkeit, die befristete, zweckgebundene Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes über die Gesamtdauer von höchstens 4 Jahren hinaus zu verlängern, insbesondere im Interesse der pharmazeutischen Versorgung der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen