Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
Neugestaltung des Vorbereitungsdienstes der Beamten des gehobenen Dienstes unter Beibehaltung der dreijährigen Dauer als Studiengang auf Fachhochschulebene mit Fachstudien und berufspraktischen Studienzeiten; Schaffung entsprechender Hochschuleinrichtungen; Festlegung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse mit denen im allgemeinen Hochschulbereich; Übergangszeit bis zum 30. September 1977;<br /> Änderung §§ 13, 14, 14a, 14b Beamtenrechtsrahmengesetz sowie §§ 16, 17, 18, 19, 20 und Einfügung eines § 15a Bundesbeamtengesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen