Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)
Gleichstellung zwischenzeitlich bekannt gewordener DDR-Dopingopfer mit Anspruchsberechtigten nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz aus dem Jahre 2002: Neuauflage des Dopingopfer-Hilfefonds in Höhe von 10,5 Mio Euro beim Bundesverwaltungsamt, Gewährung einer Einmalzahlung in gleicher Höhe (ca. 10.500 Euro) unter gleichen Anspruchsvoraussetzungen und im gleichen Verfahren