Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
Fortsetzung der ressortübergreifenden Bereinigung von Bundesrecht bei besonderer Berücksichtigung von Regelungsresten in Änderungsgesetzen, sog. bepackten Vertragsgesetzen und verschiedenen Vorschriften des Stammrechts, Fortführung der Bereinigung von Überleitungsregelungen ("Maßgaben") in den Anlagen zum Einigungsvertrag, keine rückwirkende Rechtsfolgenveränderung durch Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft, Folgeänderungen;<br /> Vollständige Aufhebung von bzw. Aufhebung sog. Regelungsreste in 107 Rechtsvorschriften sowie geringfügige Änderungen in weiteren 30 Gesetzen und Rechtsverordnungen, Beseitigung enthaltener Bepackungen in 10 Vertragsgesetzen, Bereinigung von Maßgaben des Einigungsvertrages, Folgeänderungen in weiteren 7 Rechtsvorschriften; Bekanntmachungserlaubnis betr. Maßnahmen zum Einigungsvertrag<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verzicht auf 1 rechtsförmliche Änderung;<br /> Erneute Änderung § 104 Aufenthaltsgesetz und Verzicht auf Folgeänderung § 1 Asylgesetz<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren, s. GESTA B060