Zweites Gesetz über die Durchführung von Statistiken der Bautätigkeit und die Fortschreibung des Gebäudebestandes (2. BauStatG) (G-SIG: 00020050)
<b>Inhalt:</b> Durchführung von Hoch- und Tiefbaustatistiken als Bundesstatistik; Stärkere Betonung städtebaulich relevanter Inhalte; Nachweis der städtebaulichen Einordnung eines Bauvorhabens im Sinne des Bundesbaugesetzes, der Baunutzungsverordnung und des Städtebauförderungsgesetzes; Erfassung der Gebäude- und Wohnungsabgänge sowohl zur Fortschreibung des Wohnungsbestandes als auch zur Erfassung der Veränderungen bei der Nutzung des Gebäudebestandes. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Tiefbaustatistik erstreckt sich auf öffentliche Tiefbauvergaben mit einem Auftragswert von mindestens 50.000 DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Statistik für Bundeszwecke/Durchführung von Hoch- und Tiefbaustatistiken als Bundesstatistiken im Rahmen des 2.BauStatG * Städtebau/Stärkere Betonung städtebaulich relevanter Inhalte im 2. BauStatG * Gebäudestatistik/Erfassung der Gebäude- und Wohnungsabgänge sowohl zur Fortschreibung des Wohnungsbestandes als auch zur Erfassung der Veränderungen bei der Nutzung des Gebäudes gem. 2.BauStatG * Bundesbaugesetz/Nachweis der städtebaulichen Einordnung eines Bauvorhabens im Sinne des Bundesbaugesetzes, der Baunutzungsverordnung und des Städtebauförderungsgesetzes * Baunutzungsverordnung/Nachweis der städtebaulichen Einordnung eines Bauvorhabens im Sinne des Bundesbaugesetzes, der Baunutzungsordnung und des Städtebauförderungsgesetzes * Städtebauförderungsgesetz/ Nachweis der städtebaulichen Einordnung eines Bauvorhabens im Sinne des Bundesbaugesetzes, der Baunutzungsordnung und des Städtebauförderungsgesetzes