Zweite Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 28 Absatz 12 Satz 1 des Chemikaliengesetzes
Verlängerung der Übergangsregelung für Mitteilungen über die Zusammensetzung von Gemischen zugunsten der Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen bis zum 1. Juli 2019