Zweite Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge
Änderung des Anhangs des Arzneimittelgesetzes, Neuerlass einer Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV);<br /> Anpassung der Liste der dem strafbewehrten Besitzverbot unterliegenden Dopingstoffe sowie der zugehörigen Grenzwerte an den Stand von Wissenschaft und Technik