Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Ergänzung hinsichtlich des zu übermittelnden Datenumfangs an das Bundesverwaltungsamt und an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung
Ergänzung hinsichtlich des zu übermittelnden Datenumfangs an das Bundesverwaltungsamt und an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung