Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (G-SIG: 12021419)
Verlängerung der allgemeinen Übergangsfrist der ZZulV für Spirituosen um zwei Jahre, bis zur Einführung einer EG-Regelung über die Kennzeichnung der Verwendung von Zuckerkulör (E 150) in Spirituosen (u.a. in schottischem und irischem Whisky)