Zweite Verordnung zur Änderung der Vorschriften über jodiertes Speisesalz (G-SIG: 12021826)
Änderung von Vorschriften zur Förderung einer breiteren Verwendung von jodiertem Speisesalz bei der Lebensmittelherstellung. Befreiung von jodiertem Speisesalz sowie jodiertem Kochsalzersatz von der Verpflichtung zur Beifügung einer Bescheinigung, wenn sie aus einem Mitgliedsstaat der Gemeinschaft eingeführt werden