Zweite Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (G-SIG: 14001735)
Einführung einer unmittelbaren, von der Mehrweg-Quote unabhängigen Pfandpflicht ("Zwangspfand") für ökologisch nicht vorteilhafte Getränkeverpackungen, Ersetzung der Unterscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen durch die Unterscheidung zwischen ökologisch vorteilhaften bzw. ökologisch nachteiligen Verpackungen