Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (G-SIG: 09021211)
Umsetzung von Artikel 3 der Richtlinie 81/602/EWG des Rates vom 31.7.81 über ein Verbot von bestimmten Stoffen mit hormonaler Wirkung und von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung. Anwendungsverbot dieser Stoffe