Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (G-SIG: 13021606)
Änderung der Verordnung vom 24.07.1985; Genehmigungsfreiheit insbesondere für Anlagen zur Forschung, Entwicklung oder Erprobung neuer Erzeugnisse oder Verfahren im Labor- und Technikumsmaßstab, zur Behandlung und Lagerung von Abfällen mit geringen Durchsatzleistungen und Lagermengen, zur thermischen Nachverbrennung bestimmter Abgase sowie im Bereich der Intensivtierhaltung