Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren
Änderung der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren als Artikel 1 der Verordnung, Umsetzung von Gemeinschaftsrecht, Verlängerung des Geltungszeitraums bereits existierender Ausnahmeregelungen zur Typengenehmigung für bestimmte Kettensägen und Heckenschneider, redaktionelle Anpassung