Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Körung von Ebern (G-SIG: 10021625)
Verschiebung des Zeitpunktes für das Inkrafttreten der Regelung über Kreuzungszuchteber um weitere drei Jahre auf den 1.1.89
Verschiebung des Zeitpunktes für das Inkrafttreten der Regelung über Kreuzungszuchteber um weitere drei Jahre auf den 1.1.89