Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
Änderungen aufgrund der Neuausrichtung der Unfallversicherung, deren Träger nun verpflichtet sind, ein eigenständiges Verwaltungsvermögen zu bilden
Änderungen aufgrund der Neuausrichtung der Unfallversicherung, deren Träger nun verpflichtet sind, ein eigenständiges Verwaltungsvermögen zu bilden