Zweite Verordnung zur Änderung der Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung (G-SIG: 13021868)
Änderung der Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung idF vom 02.09.1975. Umsetzung von EG-Richtlinien in nationales Recht. Mindestkriterien für die Verarbeitung von tierischen Abfällen, die insbesondere der Zerkleinerung auf eine Partikelgröße von höchstens 50 mm regeln. Anpassung an neueren Sprachgebrauch und Rechtsbereinigung