Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
Anpassung der tierärztlichen Vergütungen an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, Anhebung der einfachen Gebührensätze um 12 Prozent, Abschaffung des Abschlags für tierärztliche Leistungen im Beitrittgebiet, Umstellung auf Euro