Zweite Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Anerkennung von Technischen Diensten, Ermöglichung der Vorlage von Gutachten im Rahmen der Beantragung beziehungsweise Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO durch nach § 30 EG-FGV annerkannte Dienste