Zweite Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Übertragung bestimmter straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten für Bundesautobahnen und Bundesstraßen auf das Fernstraßen-Bundesamt, Ermöglichung der Weiterübertragung von Aufgaben an die Autobahn GmbH des Bundes