Zweite Verordnung zur Änderung der Spielverordnung (G-SIG: 11021727)
Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages (BT-Drs 11/3999). Klarstellung, daß der Spieler mit der Umsatzsteuer belastet wird. Außerdem Anhebung des Höchsteinsatzes/Höchstgewinns von 0.30/3 DM auf 0.40/4 DM