Zweite Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Anerkennung der Befähigungsnachweise aus anderen Mitgliedsstaaten bei dauerhafter, vorübergehender oder gelegentlicher Tätigkeit; Umsetzung von EU-Recht; Übernahme von neuen Ausbildungsgängen in die Liste der von der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung anerkannten Berufe