Zweite Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung
Ermöglichung der Abgabe von In-Vitro-Diagnostika für den Nachweis von SARS-CoV 2 unabhängig von der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Verstetigung der freien Abgabe von Tests zur Eigenanwendung