Zweite Verordnung zur Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Einbeziehung des zusätzlichen Beitragssatzes von 0,9 Prozent in die pauschale Berechnung; Berechnung der Beiträge für Zivil- und Wehrdienstleistende durch das Bundesamt für Zivildienst und das Bundesamt für Wehrverwaltung