Zweite Verordnung zur Änderung der Gentechnik-Verfahrensverordnung (G-SIG: 13021871)
Änderung der Gentechnik-Verfahrensverordnung idF vom 04.11.1996. Umsetzung der Richtlinien 97/35/EG und 90/220/EWG in nationales Recht. Regelung zum Erhalt von zusätzlichen Informationen über genetische Veränderung insbesondere über die Nukleotidsequenzen als erweiterte Basis für Entscheidungen über eine Genehmigung gentechnischer Anlagen und Arbeiten. Verpflichtung des Antragstellers einen Kennzeichnungsvorschlag auf dem Etikett oder Begleitdokument zu machen