Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
Erweiterung der Begriffsbestimmungen im Hinblick auf das Vorliegen der Geflügelpest bei Wildvögeln, Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen im Freien, Regelung der Aufstallung im Seuchenfall, Regelung zu Schlachtung und Verbringung aus dem Sperrbezirk