Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (G-SIG: 11021718)
Umstufung von Asbest in die Gefährdungsgruppe I (sehr stark gefährdend) in der Liste der krebserzeugenden Gefahrstoffe in Anhang II sowie Einstufung weiterer krebserzeugender Gefahrstoffe in dieselbe Liste. Verbesserung der Arbeitsschutzvorschriften für den Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, insbesondere Asbest. Umsetzung von sechs EG-Richtlinien in deutsches Recht