Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung
Anpassung von Zuweisungen an Funkdienste und von Nutzungsbestimmungen an die Beschlüsse der Weltfunkkonferenz, Nutzung störungsfreier Frequenzen und Ermöglichung technischer Neuerungen, Schaffung der Voraussetzungen für Breitbandkommunikation